
„Nur indem man das Unerreichbare anstrebt,
Miguel de Unamuno y Jugo
gelingt das Erreichbare.
Nur mit dem Unmöglichen als Ziel,
gelingt das Mögliche.“
Herzlich Willkommen
In meiner Kanzlei im Herzen Mannheims finden Sie Unterstützung und Rat auf den Gebieten des Sozialrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.
C4, 11
68159 Mannheim
Telefon: 0621 122 55 14
Fax: 0621 430 29 273
Email: info@bueche-rechtsanwaeltin.de

Geboren in Titisee-Neustadt und aufgewachsen im Südschwarzwald hat es mich nach dem Abitur zum Studium der Rechtswissenschaften nach Frankfurt am Main verschlagen. Nach dem ersten Staatsexamen kam ich dann in die Metropolregion Rhein-Neckar. Hier habe ich dann 2012 auch das zweite Staatsexamen erfolgreich abgelegt.
Bereits während meiner Ausbildung habe ich meine Schwerpunkte in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht gesetzt. Meine Motivation, mich auf diesen Gebieten als Anwältin spezialisieren zu wollen, kommt nicht zuletzt daher, dass ich bereits während des Studiums am eigenen Leib erfahren habe, wie schwierig es sein kann, seine Rechte gegen eine vermeintliche Übermacht im sozial- und arbeitsrechtlichen Bereich durch zu setzen.
Es kommt mir bei meiner Arbeit in erster Linie darauf an, Menschen, die sich – aus welchen Gründen auch immer – in einer Schieflage befinden, in dieser Situation zu unterstützen, sie zu beraten und sie bis zur Lösung des aktuellen Problems zu begleiten.
Um mich richtig für Sie einzusetzen bedarf es neben Gespür für die jeweilige Situation sehr guter Kenntnisse in den betreffenden Rechtsgebieten. Hier kann ich auf bereits gesammelte Erfahrungen aufbauen und bleibe durch laufende Fortbildungen stets am Ball.
Ich berate Sie ruhig, sachlich und ohne Geschnörkel. Ich möchte, dass Sie verstehen, worum es geht und wir auf dieser Basis den Weg finden und umsetzen, der für Sie der beste ist.
Rechtsgebiete
Ich berate und vertrete Sie im Bereich des Sozialrechts, insbesondere bezüglich Ihrer Rechte im Sozialversicherungsrecht.
Schwerpunkte habe ich dabei vor allem in folgenden Gebieten gesetzt:
- Rentenversicherungsrecht (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Beitragszeiten, Kontenklärung etc.)
- Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I)
- Krankenversicherungsrecht (Beitragsstreitigkeiten, Leistungsansprüche)
- Pflegeversicherungsrecht (Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen diesbezüglich)
- Schwerbehindertenrecht (Grad der Behinderung, Merkzeichen)
- Unfallversicherungsrecht (Anerkennung Arbeitsunfall oder Berufskrankheiten und Entschädigung hieraus)
Gebühren
Die Gebühren, die für eine anwaltliche Tätigkeit anfallen, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz regelt verschiedene Gebührentatbestände, insbesondere Betragsrahmengebühren für das Sozialrecht und Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten. Neben den gesetzlichen Gebühren, kann auch eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.
Bei sozialrechtlichen Angelegenheiten sieht das RVG einen Gebührenrahmen vor, so dass der Streitwert hier keine Rolle spielt.
Um Ihrer individuellen Situation gerecht zu werden, prüfe ich auch immer die Möglichkeiten einer staatlichen Unterstützung in Form der Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren oder die Beratungshilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Gebühren gegebenenfalls auch von dieser übernommen.
Im Rahmen des Beratungsgesprächs erläutere ich gerne mit Ihnen die Möglichkeiten abgestimmt auf Ihre konkrete Situation.
