Die Kosten für eine Erstberatung für Verbraucher sind gesetzlich gedeckelt und betragen maximal 190,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Für Unternehmen und Selbstständige schließe ich in der Regel eine transparente Honorarvereinbarung ab. Vor Beginn der Beratung kläre ich Sie selbstverständlich offen über die zu erwartenden Kosten auf.
Ja. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehme ich gerne als Service für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und rechne meine Gebühren direkt mit dieser ab. Bitte bringen Sie zum ersten Gespräch einfach Ihre Versicherungsdaten mit.
Nein. Um meinen Mandanten höchste Qualität und tiefgehende juristische Expertise bieten zu können, habe ich mich ganz bewusst auf bestimmte Kernbereiche des Sozialrechts fokussiert. Mandate im Bereich des Bürgergeldes (ehemals Hartz IV) oder der Grundsicherung übernehme ich daher nicht.
In diesem Verfahren (Clearingverfahren) wird verbindlich geprüft, ob eine Person selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Für Auftraggeber und Geschäftsführer (GmbH-Gesellschafter) ist dies extrem wichtig, um sich vor massiven Beitragsnachzahlungen wegen Scheinselbstständigkeit zu schützen. Ich empfehle Ihnen, das Verfahren möglichst frühzeitig und gut vorbereitet einzuleiten.
Bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie strategisch. Eine Betriebsprüfung kann gravierende finanzielle Folgen für Ihr Unternehmen haben. Es ist ratsam, bereits im Vorfeld der Prüfung meinen anwaltlichen Rat einzuholen, um Unterlagen korrekt aufzubereiten und Nachforderungen der Rentenversicherung von vornherein abzuwehren.
Neben der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für bis zu vier Jahre rückwirkend, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen und Säumniszuschläge. Ich vertrete Sie durchsetzungsstark gegenüber der Rentenversicherung und vor den Sozialgerichten, um dies abzuwenden.
Sehr oft: Ja! Viele Erstanträge werden von der Rentenversicherung zunächst pauschal abgelehnt. Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat. Ich prüfe Ihren Bescheid, fordere ärztliche Gutachten an und setze Ihre Ansprüche – wenn nötig auch gerichtlich – konsequent durch.
Wenn die Krankenkasse aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) die Zahlung einstellt, ist schnelles Handeln gefragt. Ich lege für Sie fristgerecht Widerspruch ein, fordere die medizinischen Unterlagen an und arbeite eng mit Ihren behandelnden Ärzten zusammen, um Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
Als schwerbehindert gelten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Dies bringt wichtige Nachteilsausgleiche mit sich, wie etwa einen besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder steuerliche Freibeträge. Ich unterstütze Sie effektiv bei der Erstbeantragung oder bei einem Verschlimmerungsantrag.
Das hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Grundsätzlich hilfreich sind alle relevanten Bescheide der Behörden oder Versicherungen, medizinische Befunde, Arbeitsverträge oder Gesellschaftsverträge sowie die Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung. Eine genaue Checkliste erhalten Sie von mir vorab.
Nein, absolut nicht. Ich lege großen Wert auf eine moderne und zeiteffiziente Mandatsführung. Beratungen können jederzeit auch telefonisch oder per sicherer Videokonferenz stattfinden. Unterlagen können Sie mir bequem und datenschutzkonform digital übermitteln.